Achtung: Waldbrandschutz im Bezirk Braunau Drucken
Autor: Administrator, Donnerstag, den 31. Dezember 2015

„V E R O R D N U N G - BETREFFEND DEN WALDBRANDSCHUTZ IM POLITISCHEN BEZIRK BRAUNAU/INN“ 

In den Wäldern des politischen Bezirkes Braunau am Inn sowie in deren Gefährdungsbereich ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen sowie das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Weitere Informationen findet ihr auch auf der BFK-Homepage – http://www.bfk-braunau.at/site/index.php/bezirkskommando/informationen/aktuelles-aus-dem-bfkdo-braunau/1736-brandgefaehrliche-feuerwerke-durch-trockenheit