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Atemschutz: Ausbildung PDF Drucken
Autor: Michael Bichler, Sonntag, den 03. Januar 2010

Die Atemschutzausbildung ist eine sehr wichtige und ernstzunehmende Sache welche nicht auf die leichte Schulter genommen werden kann.

Notwendig für eine Zulassung zum Tragen von Atemschutzgeräten sind:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Tauglichkeitsuntersuchung durch Arzt
  • Atemschutzausbildung durch geschultes Personal

Nach erfolgreicher Absolvierung der Feuerwehr-Grundausbildung steht dem Feuerwehrmann die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger offen.

Die Atemschutzgrundausbildung kann entweder bei der eigenen Feuerwehr oder in der Landesfeuerwehrschule in Linz abgelegt werden. Dies berechtigt den Atemschutzträger in den Einsatz zu gehen. Wie bei allen Dingen im Leben ist auch im Atemschutzwesen ein ständiges Lernen und Üben notwendig um die notwendige Ruhe und Sicherheit im Ernstfall bewahren zu können.
In Atemschutzübungsstrecken oder so genannten Heißausbildungscontainern können Einsatzszenarien relativ realitätsnah nachgestellt werden. Auch das Atemschutzleistungsabzeichen ist eine sehr gute Möglichkeit den Ausbildungsstand zu heben und zu überprüfen. In der Feuerwehr Überackern wurde in den vergangenen Jahren mehrmals die Atemschutz Leistungsprüfung im Bezirk Braunau von mehreren AS-Trägern abgelegt. Speichern

Jeder Atemschutzträger muss sich alle 3 Jahre einer Atemschutzuntersuchung unterziehen. Bei dieser wird die körperliche Belastbarkeit und Tauglichkeit untersucht.

Die Atemschutzleistungsprüfung (ASLP)

Die ASLP ist eine Prüfung in der es darum geht, dass Vorgehen im Einsatz unter schwerem Atemschutz zu trainieren.
Angetreten wird dabei Truppweise, wobei ein Trupp jeweils aus Truppführer, Truppmann 1 und Truppmann 2 besteht.

Der Bewerb besteht aus 4 Stationen, wobei jeder im Trupp jede Station bestehen muss, ansonsten hat der gesamte Trupp das Einsatzziel verfehlt und ist somit durchgefallen.

In der ersten Station muss jeder im Trupp die vor sich liegende Atemschutzausrüstung aufnehmen und sich für den Atemschutzeinsatz vorbereiten. Dazu muss man unter einer bestimmten Zeitvorgabe (Bronze: 3 min 30 sec, Silber: 3 min) bleiben. Für falsche bzw. nicht vollständig angelegte Ausrüstung gibt es Fehlerpunkte.

Die 2. Station ist der praktische Einsatz in der Atemschutzübungsstrecke, dafür rüsten sich der Truppführer mit Funkgerät und Rettungsleine, der Truppmann 1 mit Feuerwehraxt und Handscheinwerfer und der Truppmann 2 mit einem Feuerlöscher aus. Danach werden Punkte wie das richtige Öffnen der Türe, das gedeckte Vorgehen des Trupps, Abdrehen eines Gashahns plus Ablesen der Druckmanometer, das Stromlosschalten der Anlage das Befördern von Gefährlichen Stoffen sowie das Lokalisieren eines simulierten Brandes bewertet. Im Kampf um das silberne Leistungsabzeichen muss zusätzlich noch eine leblose Person geborgen werden.

Nach dieser praktischen Station geht es in Station 3 um das Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft, wobei man die leeren Atemschutzflaschen durch volle ersetzen, das Gerät kontrollieren, eine Hochdruckdichtprüfung und anschließenden seinen persönlichen Durchschnittsluftverbrauch berechnen muss.

Die 4. Station ist dann noch ein theoretischer Test welcher jeder Bewerber für sich bewerkstelligen muss.

 

 

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